Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz
Gem. Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 14.11.2008 (Nds. MBl. Nr. 45/2008 S. 1153) ist das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. gem. § 73 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 zuständige Stelle für folgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen:
Die Termine der einzelnen Lehrgänge für die Auszubildenen des Landes entnehmen Sie bitte den Internetseiten des
Studieninstituts Bad Münder .
Die Termine für die Auszubildenen der Kommunalverwaltungen finden Sie auf unseren Seiten unter Ausbildung - Lehrgangstermine.
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
- Ausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation
- Angestelltenlehrgang I und II für die Beschäftigten des Landes
- Angestelltenlehrgänge I, die bei dem Berufsbildungsförderungswerk Bad Pyrmont und dem Landesbildungszentrum für Blinde durchgeführt werden
Die Termine der einzelnen Lehrgänge für die Auszubildenen des Landes entnehmen Sie bitte den Internetseiten des
Studieninstituts Bad Münder .
Die Termine für die Auszubildenen der Kommunalverwaltungen finden Sie auf unseren Seiten unter Ausbildung - Lehrgangstermine.
